• "Solange uns Gott Kräfte verleiht, schaffen wir rüstig und wohlgemut weiter. Die Zukunft gehört Gott und den Mutigen." A.Kolping
  • „Je frischer und kräftiger das kirchliche Leben, um so frischer, tiefer und kräftiger das Volksleben“ A. Kolping
  • „So weit Gottes Arm reicht, ist der Mensch nie ganz fremd und verlassen. Und Gottes Arm reicht weiter, als Menschen denken können.“ A. Kolping



Positionspapier zur Zukunft der Rente in Deutschland

vom Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück
Einleitung
Unser Papier soll der erste und grundlegendste Schritt für die Zukunft der gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV) sein:
- Unser Positionspapier bezieht sich auf das absolut Wesentliche der GRV.
- Es beschreibt die zwei wichtigsten Probleme der GRV und des Generationenvertrages.
- Es will gerecht und korrekt sein. Korrekt, weil von unabhängigen Fachleuten zu berechnen und zu bewerten. Gerecht, weil niemand ungerechtfertigt zu übervorteilen oder zu benachteiligen ist.
Nur eine solche Basis ist verlässlich, nachhaltig und verdient das Vertrauen der Menschen! Wir glauben, dass die heutige Versichertengemeinschaft stark genug und willens ist, das Gros der eigenen Probleme auch selbst zu lösen. Auf Hilfe anderer, die diese Problematik weder verursacht noch begünstigt haben, muss verzichtet werden bzw. kann allenfalls im Notfall zurückgegriffen werden, gleiches gilt für den oft zu schnellen Ruf nach dem Staat.

Teilaspekte können weitere Schritte sein, die sich sozialen Fragen widmen wie z.B:
- Für wen sind diese Regelungen nicht verkraftbar bzw. zumutbar?
- Was ist die Aufgabe der GRV, was die des Sozialstaates?
- Ist eine zu niedrige Rente das eigentliche Problem oder die zu niedrigen Löhne während
Des Berufslebens?
- Was ist ein gerechter Lohn?
- Betriebsrenten, private Altersvorsorge
- ...

Grundsätzliches zur Zukunft der Rente
Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu gehören die Anerkennung der Lebensleistung, die Sicherung des Generationenvertrages und somit der wirksame Schutz vor Altersarmut.

Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang entsprechend gearbeitet und / oder Kinder erzogen haben, muss honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen oberhalb des Grundsicherungsbedarfes zugesichert werden.

Neben der beruflichen Lebensleistung wendet sich unser Blick als Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück besonders auf den Generationenvertrag. Deutschland steht wegen des Eintritts der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand und einer deutlich zahlenmäßig geringeren nachwachsenden Generation vor gravierenden Herausforderungen. Während in der Gegenwart 2,5 Beitragszahler für einen Rentner aufkommen müssen, wird die Relation ohne Anpassungsmaßnahmen in naher Zukunft im Verhältnis von 1,5 Beitragszahlern zu einem Rentner liegen.

Die Probleme der Alterssicherung rufen eine Reihe zentraler Gerechtigkeitsprobleme hervor, die wir als katholischer Sozialverband aufgreifen und in die Debatte um die zukünftige Gestaltung der Alterssicherung in unserem Land einbringen wollen.

Nur mit Kindern ist die Rente zukunftssicher
Das gesetzliche Alterssicherungssystem beruht auf zwei Leistungen, zum einen auf der Bereitschaft Beiträge zu entrichten und zum anderen in der Erziehung einer nachfolgenden Generation zukünftiger Beitragszahler. Im heutigen Rentenversicherungssystem wird primär die Bereitschaft Beiträge zu erbringen, hoch gewichtet, während die Bedeutung einer nachwachsenden Generation nur eine untergeordnete Rolle spielt. Maßgeblich für die Höhe der Rente sind die Höhe und die Dauer der gezahlten Beiträge. Dieses Hauptproblem der demographischen Entwicklung erwächst daraus, dass nur rund 50% der Haushalte mit 2 und mehr Kindern die erforderliche Leistung voll erbringt, weitere 20% mit einem Kind nur unzureichend und rund 1/3 gar nicht. Wer keine Kinder erzieht, vertraut darauf, dass Kinder anderer Leute einmal seine Rente finanzieren. Dies stellt aber einen eklatanten Verstoß gegen die Leistungsgerechtigkeit dar.

Eine nachhaltige und stabile Rentenversicherung muss leistungsgerecht sein, indem sie die Erziehung von Kindern so berücksichtigt, dass diese in angemessener Weise mit den Beitragszahlungen verknüpft wird. Wenn man Generationen- und Leistungsgerechtigkeit miteinander verbinden will, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, um dem gerecht zu werden:

1.) Beiträge (Menschen mit Kindern zahlen weniger Beiträge als Menschen ohne Kinder)
2.) Rentenleistung (Menschen mit Kindern erhalten mehr Rente als Menschen ohne Kinder)
3.) Renteneintrittsalter (Menschen mit Kindern können früher in Rente gehen als Menschen
ohne Kinder)

Eine Kombination dieser drei Maßnahmen wäre vorstellbar. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinderlosigkeit freiwillig oder unfreiwillig ist. Ein kinderloses Ehepaar hat immer höhere Möglichkeiten der Einkommenserzielung (ununterbrochene Vollzeiterwerbstätigkeit beider Partner) sowie geringe Kosten für den Gesamthaushalt. Bei Eltern kann es wegen der Kindererziehung zur Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbsarbeit kommen. Auch wenden viele Eltern erhebliche Einkommensbestandteile für ihre eigenen Kinder (jenseits des staatlichen Kindergeldes) auf. Auf ein Erwerbsleben gerechnet können sich Einkommensminderungen und Mehrausgaben pro Kind auf rund 100 000 Euro bis zum 18. Lebensjahr belaufen. Diese finanzielle Möglichkeit steht Kinderlosen zum Beispiel für die Alterssicherung zur Verfügung.

Als Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück schlagen wir eine Erhöhung von zum Beispiel 50 % der Rentenanrechnungszeiten für Kinder vor. Während jetzt für ein Kind drei Jahre zu je 32 € für die Rente angerechnet wird (96 Euro), halten wir 4,5 Jahre (144 €) Rentenanrechnung pro Kind für angemessen. Wie diese 4,5 Jahre auf die beiden Elternteile aufgeteilt werden, kann individuell von den Eltern festgelegt werden. Besonders bei finanzschwachen Familien oder alleinerziehenden Eltern wird durch die Lösung das Risiko der Altersarmut verringert. Die Finanzierung der Rentenanrechnungszeiten für Kinder wird innerhalb des Rentensystems selbst geregelt und nicht durch staatliche Leistungen finanziert (Steuermittel). Dies ist nur konsequent, wenn der Generationenvertrag in beiden Teilen ernst genommen wird.

Als Ausgleich für die Rentenanrechnungszeiten zahlt ein Rentenbeitragszahler ohne Kind z.B. einen um 2,5% höheren Beitragssatz als den zurzeit aktuellen Beitragssatz von 18,6%. Alternativ kann die Anzahl der Kinder ausdrücklich berücksichtigt werden, wenn der Renteneintritt zum Beispiel erst 2 Jahre später erfolgt.

Die zweitgrößte Herausforderung an die gesetzliche Rentenversicherung ist die weiter steigende Lebenserwartung und die daraus resultierende längere Rentenbezugszeit. Um das Problem in den Griff zu bekommen, wird man nicht ohne eine dynamische Verlängerung der Lebensarbeitszeit auskommen.

Dieser Kompromiss erscheint als fair, denn wer würde nicht gern für 2 Jahre länger leben in Kauf nehmen, ein Jahr länger arbeiten zu müssen. Im Durchschnitt leben wir Menschen alle 10 Jahre etwa 2 Jahre länger.

Bezüglich der höheren Lebenserwartung und der längeren Lebensarbeitszeit müssen grundsätzlich für alle Berufsgruppen während des Arbeitslebens berufliche Umschulungen ermöglicht und finanziell unterstützt werden. Für die Nachhaltigkeit unserer Sicherungssysteme, insbesondere des Rentensystems, sind diese beruflichen Überstiege zwingend notwendig.

Da diese Überstiege sich nicht in allen Bereichen realisieren lassen werden, schlagen wir eine zusätzliche alternative Grenze zum Renteneintrittsalter – das „Erreichen der Lebensarbeitszeit“ – vor. Wer mit 16 Jahren ins Erwerbsleben einsteigt und durchgängig in das Sozialversicherungssystem eingezahlt hat, sollte zum Ende des Berufslebens nicht durch verhältnismäßig hohe Abschläge um seinen Einsatz gebracht werden. Insbesondere erscheint diese Forderung gerechtfertigt, da hiervon größtenteils Berufsgruppen betroffen sein werden, in denen überwiegend körperliche Arbeitsleistungen erbracht werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Zahlen beispielhaft sind. Die korrekten Zahlen sind von Fachleuten zu errechnen, so dass keine Gruppe ungerecht bevorteilt oder ungerecht benachteiligt wird.

Osnabrück, im März 2019

Norbert Frische, Diözesanvorsitzender
Markus Kleinkauertz, Handlungsfeldleiter
Markus Silies, Diözesansekretär


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