• Wir wirken am partnerschaftlichen Zusammenleben und der besseren Verständigung von Menschen auf der ganzen Welt mit.
  • Wir laden junge Menschen ein, mit uns Glauben zu leben und zu erleben.
  • Wir entdecken unsere Fähigkeiten und Begabungen und entwickeln sie weiter.
  • Adolph Kolping und sein Einsatz für den Menschen sind Vorbild für unser Denken und Handeln.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse und Veranstaltungen der Kolpingjugend im Diözesanverband Osnabrück
 
  1. Verhaltensweisen während der Veranstaltung (Bei Volljährigkeit ist folgendes auf die eigene Person zu beziehen.)
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Anweisungen der Leitung unbedingt Folge zu leisten ist und die Regeln bindend sind. Ebenso ist bekannt, dass die Nichtbeachtung der Anweisungen der Leitung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin oder Handlungen, mit denen er/sie sich selbst oder andere gefährdet, den Ausschluss aus der Veranstaltung nach sich zieht. In diesem Fall werden die Personensorgeberechtigten umgehend von der Leitung informiert. Die Kosten einer evtl. vorzeitigen Heimfahrt gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
 
  1. Ausfallgebühren
Nimmt eine für die Veranstaltung angemeldete Person nicht teil, so werden vom Veranstalter anteilsmäßig Ausfallgebühren bis zur Höhe der gesamten Teilnahmegebühr erhoben, je nach Zeitpunkt der Abmeldung.
  • Bei Absage bis 3 Tage vor Kursbeginn: 70 % der Teilnehmergebühr
  • Bei späterer Absage oder Nichterscheinen: 100 % der Teilnehmergebühr
 
Sollte ein Platz nachbesetzt werden können, werden Kosten für die Umbuchung etc. berechnet.
 
  1. Datenschutzerklärung
Die erfassten Daten zu der anzumeldenden Person werden für die Durchführung der Veranstaltung benötigt und werden an staatliche Kostenträger zur Erlangung von Zuschüssen weitergegeben. Eine anderweitige Weitergabe der Daten an kommerzielle Anbieter sowie externe Personen findet nicht statt.
Um weiterhin über Veranstaltungen der Kolpingjugend informieren zu können, würden wir die Kontaktdaten speichern. Mit Unterschrift der Anmeldung erteilen Sie Ihre Einwilligung zur Nutzung. Die einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
 
  1. Film und Fotoaufnahmen
Auf der Veranstaltung werden ggf. Fotos und Filmaufnahmen von teilnehmenden Personen gemacht. Einzelne dieser Medien werden wir aus Verbandsinteresse veröffentlichen (Kolpingjugend Homepage, Berichte, Flyer, Plakate für Veranstaltungen, Dokumentationen). Mit Unterschrift der Anmeldung erteilen Sie Ihre Einwilligung zur Nutzung und Veröffentlichung im Verbandsinteresse. Die einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Honorar wird nicht gezahlt.
 
  1. Haftung
Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter nicht haftet für abhanden gekommene und beschädigte Gegenstände und auch nicht für Folgen von selbständigen Unternehmungen des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
 
  1. Verlassen des Geländes in Dreiergruppen
Mit Unterschrift der Anmeldung erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass die anzumeldende Person in Kleingruppen von mindestens drei TeilnehmerInnen nach Absprache mit der Leitung ohne Aufsicht der Leitung die Veranstaltung, bzw. das Gelände, in den Pausen oder nach Programmende bei Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verlassen darf. Ab 18 Jahren darf allein gegangen werden.
 
  1. Gesundheit
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Mitnahme von notwendigen Medikamenten zu kontrollieren und den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf die Einnahmepflicht hinzuweisen.
Die Krankenkassenkarte für ärztliche Behandlungen wird der anzumeldenden Person mitgegeben.
Das Team behält sich vor, im Krankheitsfall mit Ihrem Kind zum Arzt/Krankenhaus zu gehen. Natürlich erfolgt eine Mitteilung an einen Sorgeberechtigten.
Sollte zur Zeit der Veranstaltung aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls eine ärztliche Behandlung und/oder eine Operation zur Erhaltung wichtiger Körperfunktionen oder zur Vermeidung bleibender Schäden erforderlich sein, gebe ich hiermit unsere Einwilligung dazu.
 
  1. Bei minderjährigen Teilnehmern Einwilligung der Personsorgeberechtigten
Wir gestatten unserem Sohn/unserer Tochter die Teilnahme an der Veranstaltung.
Die Aufsichtspflicht wird durch die beauftragten Personen der Kolpingjugend Diözesanverband Osnabrück und/oder dessen Kooperationspartner für die Zeit der Veranstaltung übernommen
 
  1. Verlassen des Kurses auf Grund von nichteinhalten der Regeln
Werden die genannten Regeln von einem Teilnehmer nicht eingehalten ist die Leitung berechtigt den Teilnehmer von der Maßnahme auszuschließen. Die Kosten des Rücktransportes sind selbst zu tragen.
 
 
 
Regeln für Veranstaltungen der Kolpingjugend Osnabrück
 
Neben den Regeln der Kolpingjugend gelten auch immer die bestehenden Hausregeln der Einrichtung, in der die Veranstaltung stattfindet.
 
 
Grundsätzlich gilt für die Dauer der Veranstaltung, dass die Leiter der Veranstaltung die Verantwortung für die minderjährigen TeilnehmerInnen (Aufsichts- und Fürsorgepflicht) haben.
 
Grundsätzlich sind die Teilnehmenden und deren Eltern dafür verantwortlich, dass wichtige Informationen, die für die Zeit der Veranstaltung relevant sein könnten, an die Leitung weitergeben werden, wie z.B. Lebensmittelunverträglichkeiten, Erkrankungen etc. Dies ermöglicht im Vorhinein Gefahren zu verhindern und in Notfällen, entsprechend reagieren zu können.
 
Unter 16 Jahren ist der Konsum von Alkohol verboten!!! Ältere TeilnehmerInnen können Bier zum Selbstkostenpreis bzw. zu den üblichen Preisen von (Jugend-) Bildungsstätten vor Ort erwerben.
Der Konsum und Besitz von brandweinhaltigen Getränken ist bei Kursen und Bildungsfahrten der Kolpingjugend Diözesanverband Osnabrück verboten. Ebenso ist es verboten eigenen Alkohol jeglicher Art mitzubringen und zu verzehren! Wir behalten uns vor, auch den Konsum von Alkohol älterer TeilnehmerInnen einzuschränken, wenn bemerkt wird, dass kein angemessenes Maß zum Alkohol besteht und dadurch die Teilnahme am geplanten Programm gefährdet ist.
 
Unter 18 Jahren ist das Rauchen verboten!
Rauchen ist am Veranstaltungsort nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
 
Der Konsum, Besitz und Einkauf von illegalen Substanzen (Drogen) ist verboten!
 
In den Pausen und nach dem Programm dürfen TeilnehmerInnen den Veranstaltungsort verlassen. Dies benötigt bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern und darf nur in Kleingruppen von min. drei Personen mit Zustimmung der Leitung geschehen (vgl. Anmeldung). Für alle gilt gleichermaßen, dass dies im Rahmen der gesetzlich festgelegten Zeiten des Jugendschutzgesetzes passiert und sich immer bei der Leitung an- und abgemeldet werden muss.
Für alle Teilnehmenden gilt, dass der Veranstaltungsort nur zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr verlassen werden darf. Um 22:00 Uhr müssen alle Teilnehmenden wieder zurück am Veranstaltungsort sein.
 
Soweit die Hausordnung keine anderen Zeiten vorsieht, gelten folgende Angaben bezüglich Nachtruhe:
In den Schlafräumen ist ab 22:00 Uhr Ruhe einzuhalten.
Ab 23:00 Uhr gilt Nachtruhe außer in den vorher festgelegten Räumlichkeiten.
 
Die Teilnahme am Programm ist verpflichtend. In dringenden Fällen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Diese müssen aber im Vorfeld mit der Leitung besprochen werden.
 
Bei Veranstaltungen der Kolpingjugend Diözesanverband Osnabrück wird in den Zimmern/Schlafräumen getrennt nach Geschlechtern übernachtet. Dies ist zu jeder Zeit einzuhalten. Zimmer und Schlafräume sind Ruheräume und sollten nicht als Aufenthaltsorte genutzt werden.
 
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Messern und Waffen ist verboten. Taschenmesser dürfen nur bei Anlässen und nur auf dem Veranstaltungsgelände getragen werden, bei denen sie als Werkzeug benötigt werden.
 
In dem gesamten Zeitraum der Veranstaltung ist privater Besuch nicht gestattet.
 
Den Anweisungen der Leitung ist Folge zu leisten.
 
(Stand: April 2016)
 
Hier finden sich die AGB's zum download



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